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Katja Altug Kanzlei Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Besondere Expertise und Erfahrung als Fachanwältin für Verkehrsrecht

VERKEHRSRECHT
 Katja Altug Rechtsanwältin Verkehrsrecht

01

Verkehrsunfälle

Wir kümmern uns um die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls. Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, ist unsere Tätigkeit für Sie sogar kostenlos, da der Unfallgegner unsere Vergütung bezahlen muss. 

 

Wir machen Ihren Schadenersatz gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend. Neben den Reparaturkosten oder dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert im Falle eines Totalschadens sind dies der Nutzungsausfall bzw. die Mietwagenkosten, der Verdienstausfall und bei Personenschaden ein angemessenes Schmerzensgeld. 

 

Selbstverständlich können Sie auch fiktiv auf Grundlage des Gutachtens abrechnen.

02

Vollkaskoschäden

Im Rahmen der Regulierung eines Vollkaskoschadens vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Ihrer Versicherung, falls diese ungerechtfertigte Kürzungen vornimmt. 

Verkehrsrecht Katja Altug
 Katja Altug Rechtsanwältin Verkehrsrecht Autounfall Nutzungsausfall Mietwagen Personenschaden Schmerzensgeld Verdienstausfall

03

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Wir legen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid ein, z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß etc., um Bußgelder oder Fahrverbote zu vermeiden. 

 

Wir vertreten Sie auch im gerichtlichen Verfahren.

04

Verkehrsstrafrecht

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Staatsanwaltschaften und verteidigen Sie vor Gericht in Fällen der Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 Katja Altug Rechtsanwältin Verkehrsrecht Autounfall Nutzungsausfall Mietwagen Personenschaden Schmerzensgeld Verdienstausfall
 Katja Altug Rechtsanwältin Verkehrsrecht Autounfall Nutzungsausfall Mietwagen Personenschaden Schmerzensgeld Verdienstausfall Gewährleistungsrecht

05

Gewährleistungsrecht

Wir machen Ihre Ansprüche auf Gewährleistung beim Autokauf und bei der Autoreparatur gegenüber Autohäusern, Kfz-Händlern und Werkstätten geltend.

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